Sterbegeld:

Das Sterbegeld beträgt aktuell 825 Euro und wird für jedes Versicherungsverhältnis gegen Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde und des Mitgliedscheins des versicherten Mitglieds an den Erben oder Berechtigten oder einen Bevollmächtigten (bitte Vollmacht vorlegen) auf ein anzugebendes Konto überwiesen.

Zusätzlich wird für jedes nicht beitragsfrei versicherte Mitglied ab dem vollendeten 15. Lebensjahr ein Gewinnzuschlag in Höhe von aktuell 110 Euro je Versicherungsverhältnis gezahlt.

Rückständige Mitgliedsbeiträge bis zum Sterbedatum werden vom Sterbegeld abgezogen. Vorauszahlungen der Mitgliedsbeiträge über das Sterbedatum hinaus werden mit dem Sterbegeld zurückerstattet.

Wartezeiten:

Ein Anspruch auf Sterbegeld und Gewinnzuschlag besteht nur für Mitglieder, die der Sterbekasse mindestens 6 Monate ab Aufnahmedatum angehören. Maßgeblich für die 6-monatige Wartezeit ist das Sterbedatum. Die Wartezeit des Mitglieds gilt auch für die beitragsfrei mitversicherten Kinder. Die Wartezeit entfällt bei Tod durch Unfall.

Was ist im Sterbefall zu tun?

  • Schicken Sie bitte über die Schaltfläche "Kontaktformular" eine Email mit folgenden Angaben:
    • Name und Anschrift der/s Verstorbenen (versicherten Person)
    • Nummer der Versicherungskarte
    • Name, Telefon und Anschrift des Hinterbliebenen/Erben/Bevollmächtigten
    • Kontonummer zur Überweisung des Sterbegeldes
  • Damit eine Überweisung des Sterbegeldes erfolgen kann, senden Sie uns bitte per Post folgende Unterlagen an Michael Müller (Anschrift und Telefon ersehen Sie unter "Vorstand"):
    • Sterbeurkunde
    • Versicherungsschein (blaue Versicherungskarte)
    • ggf. Vollmacht mit Unterschrift der Hinterbliebenen/Erben
  • Die Überweisung erfolgt unmittelbar nach Eingang und Prüfung der Unterlagen.