Wer kann Mitglied werden?

Die Aufnahme in die Sterbekasse können alle Personen beantragen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Nach Überschreiten des 45. Lebensjahres bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres ist eine Aufnahme nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Aufnahmegebühr möglich.

Wie hoch ist die Aufnahmegebühr ab 45 Jahre?

Die Höhe der Aufnahmegebühr hängt ab vom Alter des Antragstellers am Tage der Aufnahme oder der Erhöhung der Versicherungsverhältnisse und ergibt sich aus der Summe der Jahresbeiträge, die der Antragsteller für eine Mitgliedschaft ab Vollendung des 45. Lebensjahres hätte zahlen müssen.
Die Aufnahmegebühr ist für jedes abgeschlossene Versicherungsverhältnis zu zahlen.

Welcher Beitrag ist zu zahlen?

Der Mitgliedsbeitrag beträgt momentan 16 Euro jährlich für ein Versicherungsverhältnis. Jedes Mitglied kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres bis zu 5 Versicherungsverhältnisse abschließen.
Kinder von versicherten Mitgliedern sind bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert.

Wann beginnt der Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft und das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem auf dem Mitgliedsschein vermerkten Aufnahmedatum, jedoch nicht vor Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrages und der ggf. fälligen Aufnahmegebühr. Die Annahme des Antrages zur Aufnahme in die Sterbekasse erfolgt durch Aushändigung eines Mitgliedsscheines, der auch die Namen und Geburtsdaten der beitragsfrei mitversicherten Kinder enthalten muß. Zusätzlich erhalten Sie die aktuell gültige Satzung ausgehändigt.

Welche Aufnahmebedingungen gibt es?

Es findet keine generelle Gesundheitsprüfung statt. Jedoch kann der Vorstand sich vorbehalten, den Antrag auf Aufnahme in die Sterbekasse bei zum Antragszeitpunkt bekannten lebensbedrohlichen Krankheiten oder anderer erheblich risikoerhöhender Umstände, die Aufnahme zu verweigern.

Was ist zu tun?

Aufnahmeanträge können bei jedem Vorstandsmitglied eingereicht werden. Dazu ist das vollständige Ausfüllen des dafür vorgesehenen Aufnahmeantrages und die Erteilung einer Einzugsermächtigung für eines der Konten des Antagstellers zum Einzug der jährlich fälligen Mitgliedsbeiträge und der ggf. zu entrichtenden Aufnahmegebühr notwendig:

Aufnahmeantrag in pdf-Format

Wir bitten den Aufnahmeantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben an ein Mitglied des Vorstandes zu senden.

Hier noch der Link zu unserer Satzung:

Satzung der Begräbnishilfe Zündorf in pdf-Format