Hier eine kurze Darstellung der Begräbnishilfe Zündorf:

  • Gegründet 1923 zur Absicherung im Sterbefall
  • Kleiner Versicherungsverein im Sinne des §53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
  • Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung
  • Zielsetzung ist die Hilfestellung zur Absicherung im Sterbefall
  • Vereinsgewinne werden zur Erhöhung der Versicherungsleistungen im Sterbefall verwendet

Die Begräbnishilfe Zündorf unterliegt einer regelmäßigen Aufsicht:

  • Die Begräbnishilfe Zündorf läßt alle 5 Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung der Finanzkraft und Solvabilität von einem unabhängigen Gutachter erstellen
  • Die Jahresabschlüsse der Begräbnishilfe Zündorf und die Veränderungen von Beiträgen und Leistungen unterliegen der Versicherungsaufsicht
  • Die Kasse und die Vermögensverhältnisse werden jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung bestellten Kassenprüfern überprüft