Hier eine kurze Darstellung der Begräbnishilfe Zündorf:
- Gegründet 1923 zur Absicherung im Sterbefall
- Kleiner Versicherungsverein im Sinne des §53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
- Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung
- Zielsetzung ist die Hilfestellung zur Absicherung im Sterbefall
- Vereinsgewinne werden zur Erhöhung der Versicherungsleistungen im Sterbefall verwendet
Die Begräbnishilfe Zündorf unterliegt einer regelmäßigen Aufsicht:
- Die Begräbnishilfe Zündorf läßt alle 5 Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten zur Bewertung der Finanzkraft und Solvabilität von einem unabhängigen Gutachter erstellen
- Die Jahresabschlüsse der Begräbnishilfe Zündorf und die Veränderungen von Beiträgen und Leistungen unterliegen der Versicherungsaufsicht
- Die Kasse und die Vermögensverhältnisse werden jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung bestellten Kassenprüfern überprüft